ANHANG IX ZUSÄTZLICHER FRAGEBOGEN FÜR DIE BERICHTERSTATTUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN GEMÄSS ARTIKEL 51 ABSATZ 2 — Sichere Abfallverbringung innerhalb der EU sowie zwischen EU- und Drittländern
Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a
Angaben zu Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten allgemein oder teilweise zu verbieten
Anwendung der Grundsätze der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene im Einklang mit der Richtlinie 2006/12/EG
Wurde diese Bestimmung angewandt?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, bitte Angaben zu den betreffenden Maßnahmen:
Zusätzliche Bemerkungen:
Angaben zu Maßnahmen, die ergriffen wurden, um gegen jede Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten Einwände zu erheben
Anwendung der Grundsätze der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene im Einklang mit der Richtlinie 2006/12/EG
Wurde diese Bestimmung angewandt?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, bitte Angaben zu den betreffenden Maßnahmen:
Zusätzliche Bemerkungen:
Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe e
Angaben zu dem Verbot der Einfuhr von Abfällen
Wurde diese Bestimmung angewandt?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, bitte Angaben zu den betreffenden Maßnahmen:
Artikel 11 Absatz 3
Angaben zu Ausnahmen von der Anwendung der Grundsätze der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie
Bei Erzeugung von gefährlichen Abfällen in einem Mitgliedstaat, der Versandstaat ist, in so geringen jährlichen Gesamtmengen, dass die Einrichtung neuer besonderer Beseitigungsanlagen in diesem Staat unwirtschaftlich wäre
Haben Sie einen Mitgliedstaat ersucht, diese Ausnahme anzuwenden?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, füllen Sie bitte Tabelle 1 aus und beschreiben Sie etwaige bilaterale Lösungen gemäß Artikel 11 Absatz 3:
Wurden Sie von einem Mitgliedstaat ersucht, diese Ausnahme anzuwenden?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, füllen Sie bitte Tabelle 1 aus und beschreiben Sie etwaige bilaterale Lösungen gemäß Artikel 11 Absatz 3:
Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g
Angaben zu Einwänden gegen geplante Verbringungen oder die Beseitigung wegen mangelnder Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2006/12/EG
Wurde diese Bestimmung angewandt?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, bitte Tabelle 2 ausfüllen.
Artikel 12 Absatz 5
Angaben zu Einwänden gegen geplante Verbringungen oder die Verwertung wegen mangelnder Vereinbarkeit mit Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c
Wurde diese Bestimmung angewandt?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, bitte Tabelle 3 ausfüllen.
Artikel 14
Angaben zu Entscheidungen zuständiger Behörden, in deren Zuständigkeit spezielle Verwertungsanlagen fallen, diesen Anlagen eine Vorabzustimmung auszustellen
Gab es einschlägige Fälle?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, bitte Tabelle 4 ausfüllen.
Artikel 33
Angaben zu Regelungen der Mitgliedstaaten für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen ausschließlich in ihrem Zuständigkeitsgebiet
Gibt es eine Regelung für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in Ihrem Zuständigkeitsgebiet?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls es eine solche Regelung gibt, wenden Sie dann die in Titel II und VII der Verordnung vorgesehenen Regelungen an?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls Sie eine andere als die in Titel II und VII der Verordnung vorgesehene Regelung anwenden, bitte Angaben zu dieser Regelung:
Artikel 24 und Artikel 50 Absatz 1
Angaben zur illegalen Verbringung von Abfällen
Gab es einschlägige Fälle?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, bitte Tabelle 5 ausfüllen.
Bitte geben Sie an, wie die illegale Verbringung von Abfällen gemäß nationalem Recht verhindert, ermittelt und sanktioniert wird:
Artikel 50
Absatz 2
Angaben zu stichprobenartigen Kontrollen von Verbringungen von Abfällen oder der damit verbundenen Verwertung oder Beseitigung
Anzahl der Kontrollen von Verbringungen von Abfällen oder der damit verbundenen Verwertung oder Beseitigung:
Anzahl der vermutlich illegalen Verbringungen, die bei diesen Kontrollen festgestellt wurden:
Zusätzliche Anmerkungen:
Artikel 6
Angaben zu Sicherheitsleistungen oder entsprechenden Versicherungen zur Deckung der Kosten für den Transport, die Verwertung oder Beseitigung und die Lagerung von Abfällen, einschließlich der in den Artikeln 22 und 24 genannten Fälle
Beschreiben Sie bitte im Einzelnen die gemäß diesem Artikel erlassenen nationalen Rechtsvorschriften:
Artikel 55
Angaben zu den durch die Mitgliedstaaten benannten Zollstellen für die Verbringung von Abfällen in die bzw. aus der Gemeinschaft
Sind entsprechende Zollstellen benannt worden?
Ja
Nein
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Falls ja, bitte Tabelle 6 ausfüllen.
Hinweise für das Ausfüllen der Tabellen:
D-Codes und R-Codes: Siehe Anhänge IIA und IIB der Richtlinie 2006/12/EG.
Abfallidentifizierungscodes: Siehe Anhänge III, IIIA, IIIB, IV und IVA der vorliegenden Verordnung.
Abfallidentifizierung (Code)
Menge (kg/Liter)
Empfängerstaat (De)/Versandstaat (Di)
Beseitigungsverfahren D-Code
Befassung der Kommission (Ja/Nein)
Abfallidentifizierung (Code)
Menge (kg/Liter)
Durchfuhrstaat (T)/Versandstaat (Di)
Gründe für die Einwände (bitte entsprechend ankreuzen)
Art. 11 Abs. 1 Buchst. g Ziffer i
Art. 11 Abs. 1 Buchst. g Ziffer ii
Art. 11 Abs. 1 Buchst. g Ziffer iii
Anlage
Name (bei Art. 11 Abs. 1 Buchst. g Ziffer ii)
Beseitigungsverfahren D-Code
Abfallidentifizierung (Code)
Menge (kg/Liter)
Bestimmungsstaat
Gründe für die Einwände und Einzelheiten der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften
Anlage (im Bestimmungsstaat)
Name
Verwertungsverfahren R-Code
Zuständige Behörde
Verwertungsanlage
Name und Nr.
Anschrift
Verwertungsverfahren R-Code
Angewandte Technologien
Abfallidentifizierung (Code)
Gültigkeitsdauer
von
bis
Widerruf (Datum)
Abfallidentifizierung (Code)
Menge (in kg/Liter)
Empfängerstaat (De) und Versandstaat (Di)
Begründung der Illegalität (eventuell Verweis auf Artikel, gegen die verstoßen wurde)
Verantwortlicher für die illegale Verbringung (Bitte entsprechend ankreuzen)
Notifizierender
Empfänger
Andere
Ergriffene Maßnahmen einschließlich etwaiger Sanktionen
Zollstelle
Stelle
Ort
Zuständig für die Kontrolle bei folgenden Einfuhr-/Ausfuhrstaaten
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