EU-RechtVerordnungenSichere Abfallverbringung innerhalb der EU sowie zwischen EU- und DrittländernANHANG III

ANHANG III LISTE DER ABFÄLLE, DIE DEN ALLGEMEINEN INFORMATIONSPFLICHTEN NACH ARTIKEL 18 UNTERLIEGEN(GRÜNE ABFALLLISTE)Diese Liste stammt aus dem OECD-Beschluss, Anlage 3.

In Kraft seit 15. Juli 2006
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