ANHANG IB — Sichere Abfallverbringung innerhalb der EU sowie zwischen EU- und Drittländern
Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen
EU
1. Entspricht der Notifizierung Nr.:
2. Fortlaufende Nummer/Gesamtzahl der Verbringungen: /
3. Exporteur — Notifizierender Registriernummer
Name:
Anschrift:
Kontaktperson:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
4. Importeur — Empfänger Registriernummer
Name:
Anschrift:
Kontaktperson:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
5. Tatsächliche Menge:
kg:
Liter:
6. Tatsächliches Datum der Verbringung:
7. Verpackung
(1)
Anzahl der Frachtstücke::
Besondere Handhabungsvorschriften
(2)
Ja
Nein:
8 a) 1. Transportunternehmen
(3)
Registriernummer:
Name:
Anschrift:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
8 b) 2. Transportunternehmen:
Registriernummer:
Name:
Anschrift:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
8 c) Letztes Transportunternehmen:
Registriernummer:
Name:
Anschrift:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Vom Beauftragten des Transportunternehmens auszufüllen
2
(1)
Versanddatum:
Unterschrift:
(1)
Versanddatum:
Unterschrift:
(1)
Versanddatum:
Unterschrift:
9. Abfallerzeuger
(4)
(5)
(6)
Registriernummer:
Name:
Anschrift:
Kontaktperson:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
(2)
10. Beseitigungsanlage
oder Verwertungsanlage
Registriernummer:
Name:
Anschrift:
Kontaktperson:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
(2)
11. Beseitigungs-/Verwertungsverfahren
(1)
12. Bezeichnung und Zusammensetzung des Abfalls
(2)
13. Physikalische Eigenschaften
(1)
14.
i) Basler Übereinkommen — Anlage VIII (oder IX, falls anwendbar):
ii) OECD-Code (falls abweichend von i):
iii) EU-Abfallverzeichnis:
iv) Nationaler Code im Ausfuhrland:
v) Nationaler Code im Einfuhrland:
vi) Overige (specificeren):
vii) Y-Code:
(1)
(1)
x) UN-Kennnummer:
xi) UN-Versandname:
xii) Zollnummer(n) (HS):
15. Erklärung des Exporteurs — Notifizierenden/Erzeugers
Ich erkläre hiermit, dass die obigen Informationen nach meinem besten Wissen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Ich erkläre ferner, dass rechtlich durchsetzbare vertragliche Verpflichtungen schriftlich eingegangen wurden, alle für die grenzüberschreitende Verbringung erforderlichen Versicherungen oder sonstigen Sicherheitsleistungen abgeschlossen bzw. hinterlegt wurden und alle erforderlichen Zustimmungen der zuständigen Behörden der betreffenden Staaten vorliegen
Name:
Unterschrift:
Datum:
16. Von sonstigen an der grenzüberschreitenden Verbringung beteiligten Personen auszufüllen, falls zusätzliche Informationen verlangt werden:
VON DER BESEITIGUNGS-/VERWERTUNGSANLAGE AUSZUFÜLLEN
17. Eingang bei der Beseitigungsanlage
oder Verwertungsanlage
Eingangsdatum:
In Empfang genommen:
Empfang verweigert*:
In Empfang genommene Menge:
kg:
Liter:
*zuständige Behörden unverzüglich informieren
Ungefähres Datum der Beseitigung/Verwertung:
Beseitigungs-/Verwertungsverfahren (1):
Datum:
Name:
Unterschrift:
18. Ich bescheinige hiermit, dass die oben beschriebenen Abfälle beseitigt/verwertet worden sind.
Datum:
Name:
Unterschrift und Stempel:
(1) Siehe Liste der Abkürzungen und Codes auf der folgenden Seite.
(2) Erforderlichenfalls Einzelheiten angeben.
(3) Bei mehr als 3 Transportunternehmen sind die unter Nr. 8 (a, b, c) verlangten Informationen beizufügen.
(4) Gemäß dem Basler Übereinkommen erforderlich.
(5) Liste beifügen, falls mehr als ein Abfallerzeuger.
(6) Wenn aufgrund nationaler Rechtsvorschriften erforderlich.
VON DER ZOLLSTELLE AUSZUFÜLLEN (gemäß nationalen Rechtsvorschriften)
19. AUSFUHRSTAAT/VERSANDSTAAT ODER AUSGANGSZOLLSTELLE
Die in diesem Begleitformular beschriebenen Abfälle wurden
aus dem Land ausgeführt am:
Unterschrift:
Stempel:
20. EINFUHRSTAAT/EMPFÄNGERSTAAT ODER EINGANGSZOLLSTELLE
Die in diesem Begleitformular beschriebenen Abfälle wurden
in das Land eingeführt am:
Unterschrift:
Stempel:
21. STEMPEL DER ZOLLSTELLEN DER DURCHFUHRSTAATEN
Name des Staates:
Eingang:
Ausgang:
Name des Staates:
Eingang:
Ausgang:
Name des Staates:
Eingang:
Ausgang:
Name des Staates:
Eingang:
Ausgang:
Verzeichnis der im Begleitformular verwendeten Abkürzungen und Codes
BESEITIGUNGSVERFAHREN (Nr. 11)
D1 Ablagerungen in oder auf dem Boden (d. h. Deponien usw.)
D2 Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)
D3 Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.)
D4 Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.)
D5 Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die verschlossen und gegeneinander und gegen die Umwelt isoliert werden)
D6 Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen
D7 Einleitung in Meere/Ozeane, einschließlich Einbringung in den Meeresboden
D8 Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Liste beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden
D9 Chemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Liste beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in der in dieser Liste aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z. B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren)
D10 Verbrennung an Land
D11 Verbrennung auf See
D12 Dauerlagerung (z. B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk usw.)
D13 Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren.
D14 Rekonditionierung vor Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren
D15 Lagerung bis zur Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren
VERWERTUNGSVERFAHREN (Nr. 11)
R1 Verwendung als Brennstoff (außer bei Direktverbrennung) oder andere Mittel der Energieerzeugung/Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung
R2 Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln
R3 Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden
R4 Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
R5 Verwertung/Rückgewinnung von anderen organischen Stoffen
R6 Regenerierung von Säuren und Basen
R7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigung dienen
R8 Wiedergewinnung von Katalysatorbestandteilen
R9 Altölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Altöl
R10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie
R11 Verwendung von Rückständen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden
R12 Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen
R13 Ansammlung von Stoffen, die für eines der in dieser Liste aufgeführten Verfahren vorgesehen sind.
VERPACKUNGSARTEN (Nr. 7)
1. Trommel/Fass
2. Holzfass
3. Kanister
4. Kiste/Kasten
5. Sack/Beutel
6. Verbundverpackung
7. Druckbehälter
8. Schüttgut
9. Sonstige (bitte angeben)
H-CODE UND UN-KLASSE (Nr. 14)
UN-Klasse
H-Code
Eigenschaften
1 H1 Explosivstoffe
3 H3 Entzündbare Flüssigkeiten
4.1 H4.1 Entzündbare Feststoffe
4.2 H4.2 Selbstentzündbare Stoffe oder Abfälle
4.3 H4.3 Stoffe oder Abfälle, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5.1 H5.1 Oxidierende Stoffe
5.2 H5.2 Organische Peroxide
6.1 H6.1 Giftige Stoffe (mit akuter Wirkung)
6.2 H6.2 Infektiöse Stoffe
8 H8 Ätzende Stoffe
9 H10 Freisetzung toxischer Gase bei Kontakt mit Luft oder Wasser
9 H11 Toxische Stoffe (mit verzögerter oder chronischer Wirkung)
9 H12 Ökotoxische Stoffe
9 H13 Stoffe, die auf irgendeine Weise nach der Entsorgung andere Substanzen erzeugen können, wie etwa Sickerstoffe, die eine der vorstehend aufgeführten Eigenschaften besitzen
TRANSPORTART (Nr. 8)
St = Straße
Sc = Schiene
Se = Seeweg
Lu = Luftweg
Bw = Binnenwasserstraßen
PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN (Nr. 13)
1. Staub- oder pulverförmig
2. Fest
3. Pastös/breiig
4. Schlammig
5. Flüssig
6. Gasförmig
7. Andere Erscheinungsform (bitte angeben)
Weitere Informationen — insbesondere zur Abfallidentifizierung (Nr. 14), d. h. den Codes der Anlagen VIII und IX des Basler Übereinkommens, den OECD-Codes und den Y-Codes — können den Handbüchern entnommen werden, die bei der OECD und dem Sekretariat des Basler Übereinkommens erhältlich sind.
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