ANHANG IA — Sichere Abfallverbringung innerhalb der EU sowie zwischen EU- und Drittländern
Notifizierungsformular für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen
EU
1. Exporteur — Notifizierender
Registriernummer:
Name:
Anschrift:
Kontaktperson:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
2. Importeur — Empfänger
Registriernummer:
Name:
Anschrift:
Kontaktperson:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
3. Notifizierung Nr.:
Notifizierung betreffend
A. i) Einmalige Verbringung:
ii) Mehrmalige Verbringungen:
B. i) Beseitigung (1):
ii) Verwertung:
C. Verwertungsanlage mit Vorabzustimmung (2)(3)
Ja
Nein
4. Vorgesehene Gesamtzahl der Verbringungen:
5. Vorgesehene Gesamtmenge
6. Vorgesehener Zeitraum für die Verbringung(en)
Erster Beginn:
Letzter Beginn:
7. Verpackungsart(en)
:
Besondere Handhabungsvorschriften
Ja:
Nein:
8. Vorgesehene(s) Transportunternehmen
Registriernummer:
Name (7):
Anschrift:
Kontaktperson:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Transportart (5):
9. Abfallerzeuger
Registriernummer:
Name:
Anschrift:
Kontaktperson:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Ort und Art der
Abfallerzeugung (6):
10. Beseitigungsanlage
oder Verwertungsanlage
Registriernummer:
Name:
Anschrift:
Kontaktperson:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Ort der tatsächlichen Beseitigung/Verwertung:
11. Beseitigungs-/Verwertungsverfahren
D-Code/R-Code (5):
Angewandte Technologie (6):
Grund für die Ausfuhr (1)(6):
12. Bezeichnung und Zusammensetzung des Abfalls
13. Physikalische Eigenschaften
14. Abfallidentifizierung
i) Basler Übereinkommen — Anlage VIII (oder IX, falls anwendbar):
ii) OECD-Code (falls abweichend von i):
iii) EU-Abfallverzeichnis:
iv) Nationaler Code im Ausfuhrland:
v) Nationaler Code im Einfuhrland:
vi) Sonstige (bitte angeben):
vii) Y-Code:
viii) H-Code (5):
ix) UN-Klasse (5):
x) UN-Kennnummer:
xi) UN-Versandname:
xii) Zollnummer(n) (HS):
15. Betroffene Staaten
Ausfuhrstaat/Versandstaat
Durchfuhrstaaten (Ein- und Ausgang)
Einfuhrstaat/Empfängerstaat
a)
b)
c)
16. Eingangs- und/oder Ausgangs- und/oder Ausfuhrzollstellen:
(Europäische Gemeinschaft)
Eingang:
Ausgang:
Ausfuhr:
17. Erklärung des Exporteurs — Notifizierenden/Erzeugers
Ich erkläre hiermit, dass die obigen Informationen nach meinem besten Wissen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Ich erkläre ferner, dass rechtlich durchsetzbare vertragliche Verpflichtungen schriftlich eingegangen wurden und alle für die grenzüberschreitende Verbringung erforderlichen Versicherungen oder sonstigen Sicherheitsleistungen abgeschlossen bzw. hinterlegt wurden oder werden.
Name des Exporteurs/Notifizierenden:
Unterschrift:
Datum:
Name des Erzeugers:
Unterschrift:
Datum:
18. Anzahl der beigefügten Anhänge
VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN AUSZUFÜLLEN
19. Bestätigung der zuständigen Behörde des Einfuhrstaats — Empfängerstaats/Durchfuhrstaats
/Ausfuhrstaats — Versandstaats
Land:
Eingang der Notifizierung am:
Eingang bestätigt am:
Name der zuständigen Behörde:
Stempel und/oder Unterschrift:
20. Schriftliche Zustimmung
der Verbringung durch die zuständige Behörde von
Zustimmung erteilt am:
Zustimmung gültig vom:
bis:
Besondere Auflagen:
Nein:
Falls Ja, siehe Nr. 21 (6):
Name der zuständigen Behörde:
Stempel und/oder Unterschrift:
21. BESONDERE AUFLAGEN FÜR DIE ZUSTIMMUNG ZU DER VERBRINGUNG ODER GRÜNDE FÜR DIE EINWANDSERHEBUNG
(1) Gemäß dem Basler Übereinkommen erforderlich.
(2) Bei R12/R13- oder D13-D15-Verfahren auch einschlägige Informationen zu den nachfolgenden R1-R11- bzw. D1-D12-Anlagen beifügen, sofern erforderlich.
(3) Bei Verbringungen innerhalb der OECD auszufüllen, falls B.ii) anwendbar.
(4) Bei mehrmaligen Verbringungen detaillierte Liste beifügen
(5) Siehe Liste der Abkürzungen und Codes auf der folgenden Seite.
(6) Erforderlichenfalls Einzelheiten angeben.
(7) Liste beifügen, falls mehr als ein Transportunternehmen bzw. Erzeuger.
(8) Wenn aufgrund nationaler Rechtsvorschriften erforderlich.
(9) Falls gemäß dem OECD-Beschluss erforderlich.
Verzeichnis der im Notifizierungsformular verwendeten Abkürzungen und Codes
BESEITIGUNGSVERFAHREN (Nr. 11)
D1 Ablagerungen in oder auf dem Boden (z. B. Deponien usw.)
D2 Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)
D3 Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.)
D4 Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.)
D5 Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.)
D6 Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen
D7 Einleitung in Meere/Ozeane, einschließlich Einbringung in den Meeresboden
D8 Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Liste beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in dieser Liste aufgeführten Verfahren entsorgt werden
D9 Chemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Liste beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in dieser Liste aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z. B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.)
D10 Verbrennung an Land
D11 Verbrennung auf See
D12 Dauerlagerung (z. B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk usw.)
D13 Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in dieser Liste aufgeführten Verfahrens
D14 Rekonditionierung vor Anwendung eines der in dieser Liste aufgeführten Verfahrens
D15 Lagerung bis zur Anwendung eines der in dieser Liste aufgeführten Verfahrens
VERWERTUNGSVERFAHREN (Nr. 11)
R1 Verwendung als Brennstoff (außer bei Direktverbrennung) oder andere Mittel der Energieerzeugung//Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung
R2 Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln
R3 Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden
R4 Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
R5 Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen
R6 Regenerierung von Säuren und Basen
R7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigung dienen
R8 Wiedergewinnung von Katalysatorbestandteilen
R9 Altölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Altöl
R10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie
R11 Verwendung von Rückständen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden
R12 Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen
R13 Ansammlung von Stoffen, die für eines der in dieser Liste aufgeführten Verfahren vorgesehen sind
VERPACKUNGSARTEN (Nr. 7)
1. Trommel/Fass
2. Holzfass
3. Kanister
4. Kiste/Kasten
5. Sack/Beutel
6. Verbundverpackung
7. Druckbehälter
8. Schüttgut
9. Sonstige (bitte angeben)
H-CODE UND UN-KLASSE (Nr. 14)
UN-Klasse H-Code Eigenschaften
1 H1 Explosivstoffe
3 H3 Entzündbare Flüssigkeiten
4.1 H4.1 Entzündbare Feststoffe
4.2 H4.2 Selbstentzündbare Stoffe oder Abfälle
4.3 H4.3 Stoffe oder Abfälle, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5.1 H5.1 Oxidierende Stoffe
5.2 H5.2 Organische Peroxide
6.1 H6.1 Giftige Stoffe (mit akuter Wirkung)
6.2 H6.2 Infektiöse Stoffe
8 H8 Ätzende Stoffe
9 H10 Freisetzung toxischer Gase bei Kontakt mit Luft oder Wasser
9 H11 Toxische Stoffe (mit verzögerter oder chronischer Wirkung)
9 H12 Ökotoxische Stoffe
9 H13 Stoffe, die auf irgendeine Weise nach der Entsorgung andere Substanzen erzeugen können, wie etwa Sickerstoffe, die eine der vorstehend aufgeführten Eigenschaften besitzen
TRANSPORTART (Nr. 8)
St = Straße
Sc = Schiene
Se = Seeweg
Lu = Luftweg
Bw = Binnenwasserstraßen
PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN (Nr. 13)
1. Staub- oder pulverförmig
2. Fest
3. Pastös/breiig
4. Schlammig
5. Flüssig
6. Gasförmig
7. Andere Erscheinungsform (bitte angeben)
Weitere Informationen — insbesondere zur Abfallidentifizierung (Nr. 14), d. h. den Codes der Anlagen VIII und IX des Basler Übereinkommens, den OECD-Codes und den Y-Codes — können den Handbüchern entnommen werden, die bei der OECD und dem Sekretariat des Basler Übereinkommens erhältlich sind.
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