Artikel 35 Kleiner Grenzverkehr — Schengener Grenzkodex
Gliederung
TITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 35 Kleiner Grenzverkehr
Diese Verordnung lässt die Gemeinschaftsvorschriften über den kleinen Grenzverkehr und bestehende bilaterale Abkommen über den kleinen Grenzverkehr unberührt.
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