Artikel 24 Verfahren bei vorhersehbaren Ereignissen — Schengener Grenzkodex
Gliederung
TITEL III BINNENGRENZEN
KAPITEL II Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 24 Verfahren bei vorhersehbaren Ereignissen
Rückverweise
(1) Beabsichtigt ein Mitgliedstaat die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen gemäß Artikel 23 Absatz 1, so setzt er die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission davon so schnell wie möglich in Kenntnis und übermittelt — sobald sie vorliegen — folgende Angaben:
a) die Gründe für die geplante Wiedereinführung unter Darlegung der Ereignisse, die eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit darstellen;
b) die Tragweite der geplanten Wiedereinführung unter Angabe der Stellen, an denen die Grenzkontrollen wieder eingeführt werden sollen;
c) die Bezeichnungen der zugelassenen Grenzübergangsstellen;
d) den Zeitpunkt und die Dauer der geplanten Wiedereinführung;
e) gegebenenfalls die von den anderen Mitgliedstaaten zu treffenden Maßnahmen.
(2) Im Anschluss an die Mitteilung des betreffenden Mitgliedstaats und im Hinblick auf die Konsultationen gemäß Absatz 3 kann die Kommission unbeschadet des Artikels 64 Absatz 1 des Vertrags eine Stellungnahme abgeben.
(3) Die in Absatz 1 genannten Angaben sowie die Stellungnahme, die die Kommission gemäß Absatz 2 abgeben kann, sind Gegenstand von Konsultationen zwischen dem Mitgliedstaat, der die Wiedereinführung von Grenzkontrollen beabsichtigt, den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission; Ziel dieser Konsultationen ist es, gegebenenfalls eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu organisieren und zu prüfen, ob die Maßnahmen im Verhältnis zu den Ereignissen stehen, die der Anlass für die Wiedereinführung der Grenzkontrollen sind, sowie die für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit bestehenden Bedrohungen zu untersuchen.
(4) Die in Absatz 3 genannten Konsultationen finden mindestens 15 Tage vor dem geplanten Zeitpunkt der Wiedereinführung der Grenzkontrollen statt.
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