EU-RechtVerordnungenSchengener GrenzkodexTITEL II AUSSENGRENZENKAPITEL IV Sonderbestimmungen für GrenzübertrittskontrollenArtikel 18

Artikel 18Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel

In Kraft seit 14. April 2006
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