ANHANG I Belege, anhand deren geprüft wird, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind — Schengener Grenzkodex
Bei den Belegen nach Artikel 5 Absatz 2 kann es sich handeln um:
a) bei Reisen aus beruflichen Gründen:
b) bei Reisen zu Studien- oder sonstigen Ausbildungszwecken:
c) bei touristischen oder privaten Reisen:
d) bei Reisen zu politischen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen oder aus anderen Gründen:
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden