Artikel 18 Änderung der Anhänge — Europäisches Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister (E-PRTR)
Rückverweise
Alle Änderungen, die zur Anpassung
a) der Anhänge II oder III dieser Verordnung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
b) der Anhänge II und III dieser Verordnung aufgrund der Verabschiedung von Änderungen der Anhänge des Protokolls durch die Versammlung der Vertragsparteien des Protokolls erforderlich sind,
werden gemäß dem in Artikel 19 Absatz 2 genannten Verfahren verabschiedet.
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