ANHANG I Ablehnung und etwaige Ersetzung von Partien im Rahmen der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Weichweizen aus Beständen der belgischen Interventionsstelle — Verordnung (EG) Nr. 25/2006 der Kommission vom 10. Januar 2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Weichweizen aus Beständen der belgischen Interventionsstelle
| Partiennummer | Menge (Tonnen) | Anschrift des Silos | Begründung der Ablehnung |
| spezifisches Gewicht (kg/hl)% Auswuchs% Schwarzbesatz% nicht einwandfreies GrundgetreideSonstiges |
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