ANHANG Gemeinsame Kriterien für die Prüfung einer Betriebsuntersagung aus Sicherheitsgründen auf Gemeinschaftsebene — Unterrichtung von Fluggästen: Identität von Luftfahrtunternehmen
Beschlüsse über Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene werden auf der Grundlage jedes Einzelfalls getroffen. In Abhängigkeit von der Sachlage jedes Einzelfalls kann ein Luftfahrtunternehmen oder können alle im selben Staat zugelassenen Luftfahrtunternehmen einer Maßnahme auf Gemeinschaftsebene unterliegen.
Bei der Prüfung, ob ein Luftfahrtunternehmen gänzlich oder zum Teil einer Betriebsuntersagung unterliegen sollte, ist zu prüfen, ob das Luftfahrtunternehmen die geltenden Sicherheitsnormen unter Berücksichtigung folgender Punkte erfüllt:
1. Stichhaltige Beweise für gravierende Sicherheitsmängel seitens eines Luftfahrtunternehmens:
2. Fehlende Fähigkeit und/oder Bereitschaft eines Luftfahrtunternehmens, Sicherheitsmängel zu beheben, die sich zeigen in:
3. Fehlende Fähigkeit und/oder Bereitschaft der für die Kontrolle eines Luftfahrtunternehmens zuständigen Behörden, Sicherheitsmängel abzuhelfen, die sich zeigen in:
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