Artikel 15 Bericht der Kommission — Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen
Rückverweise
Die Kommission überwacht die Anwendung dieser Verordnung. In ihrem Bericht nach Artikel 31 Absatz 3 der Richtlinie 2003/55/EG berichtet die Kommission auch über die Erfahrungen bei der Anwendung dieser Verordnung. In dem Bericht wird insbesondere geprüft, in welchem Umfang die Verordnung nicht diskriminierende und kostenorientierte Bedingungen für den Zugang zu Erdgasfernleitungsnetzen gewährleisten und somit einen Beitrag zur Wahlmöglichkeit für die Kunden in einem gut funktionierenden Binnenmarkt und zur langfristigen Versorgungssicherheit leisten konnte. Der Bericht kann erforderlichenfalls geeignete Vorschläge und/oder Empfehlungen enthalten.
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