Artikel 17 Änderungen der Rückstandshöchstgehalte infolge des Widerrufs von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel — Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln
Gliederung
KAPITEL II GEMEINSCHAFTSVERFAHREN FÜR RHG-ANTRÄGE
ABSCHNITT 3 Festlegung, Änderung oder Streichung von Rückstandshöchstgehalten
Artikel 17 Änderungen der Rückstandshöchstgehalte infolge des Widerrufs von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel
Rückverweise
Änderungen der Anhänge II oder III, die zur Streichung eines Rückstandshöchstgehalts infolge des Widerrufs einer geltenden Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel erforderlich werden, können ohne Stellungnahme der Behörde vorgenommen werden.
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