Artikel 13 Inkrafttreten — Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (Text von Bedeutung für den EWR) - Interinstitutionelle Erklärung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft; hiervon sind folgende Bestimmungen des Anhangs ausgenommen:
betreffend die Kontrolle von aufgegebenem Gepäck (Abschnitt 5.2),
betreffend Fracht, Kurier- und Expresssendungen (Abschnitt 6) und
betreffend Post (Abschnitt 7);
diese Bestimmungen treten am 31. Dezember 2002 in Kraft.
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