Artikel 11 Veröffentlichung von Informationen — Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (Text von Bedeutung für den EWR) - Interinstitutionelle Erklärung
Vorbehaltlich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 veröffentlicht die Kommission jährlich einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung und die Lage in der Gemeinschaft im Bereich der Luftsicherheit, wobei sie Schlussfolgerungen aus den Inspektionsberichten zieht.
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