Artikel 65 Aufhebung
In Kraft seit 24. April 2011
Up-to-date
EU-Bauproduktenverordnung - BauPVO
Gliederung
KAPITEL IX SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 65 Aufhebung
(1) Die Richtlinie 89/106/EWG wird aufgehoben.
(2) Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf diese Verordnung.
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