Artikel 23 Streitbeilegung bei Uneinigkeit zwischen Technischen Bewertungsstellen
In Kraft seit 24. April 2011
Up-to-date
EU-Bauproduktenverordnung - BauPVO
Gliederung
KAPITEL IV HARMONISIERTE TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
Artikel 23 Streitbeilegung bei Uneinigkeit zwischen Technischen Bewertungsstellen
Einigen sich die Technischen Bewertungsstellen nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen auf das Europäische Bewertungsdokument, so befasst die Organisation Technischer Bewertungsstellen die Kommission im Hinblick auf eine geeignete Lösung mit der Angelegenheit.
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