ANHANG I UMWELTPRÜFUNG
In Kraft seit 11. Januar 2010
Up-to-date
EMAS Verordnung
Die Umweltprüfung deckt folgende Bereiche ab:
1. Erfassung der geltenden Umweltvorschriften
2. Erfassung aller direkten und indirekten Umweltaspekte, die bedeutende Umweltauswirkungen haben und die gegebenenfalls qualitativ einzustufen und zu quantifizieren sind, und Erstellung eines Verzeichnisses der als bedeutend ausgewiesenen Aspekte.
3. Beschreibung der Kriterien für die Beurteilung der Bedeutung der Umweltauswirkungen
4. Prüfung aller angewandten Praktiken und laufenden Verfahren des Umweltmanagements
5. Bewertung der Reaktionen auf frühere Vorfälle
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