Artikel 16 Sanktionen
In Kraft seit 17. September 2014
Up-to-date
elDAS VO
Gliederung
Die Mitgliedstaaten legen Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung fest. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden