EU-RechtVerordnungenDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO)Art. 89

Art. 89Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

In Kraft seit 24. Mai 2016
Up-to-date