Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft seit 16. Januar 2023
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Gliederung
KAPITEL IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt II Änderungen
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendung
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 17. Januar 2025.
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