EU-RechtVerordnungenGesetz über digitale DiensteKAPITEL IV UMSETZUNG, ZUSAMMENARBEIT, SANKTIONEN UND DURCHSETZUNGABSCHNITT 4 Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-SuchmaschinenArtikel 77

Artikel 77Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen

In Kraft seit 17. Februar 2022
Up-to-date