EU-RechtVerordnungenGesetz über digitale DiensteKAPITEL IV UMSETZUNG, ZUSAMMENARBEIT, SANKTIONEN UND DURCHSETZUNGABSCHNITT 4 Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-SuchmaschinenArtikel 70

Artikel 70Einstweilige Maßnahmen

In Kraft seit 17. Februar 2022
Up-to-date