EU-RechtVerordnungenGesetz über digitale DiensteKAPITEL IV UMSETZUNG, ZUSAMMENARBEIT, SANKTIONEN UND DURCHSETZUNGABSCHNITT 4 Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-SuchmaschinenArtikel 66

Artikel 66Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen

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