EU-RechtVerordnungenGesetz über digitale DiensteKAPITEL III SORGFALTSPFLICHTEN FÜR EIN TRANSPARENTES UND SICHERES ONLINE-UMFELDABSCHNITT 4 Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichenArtikel 29

Artikel 29Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen

In Kraft seit 17. Februar 2022
Up-to-date