Art. 8 Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung
In Kraft seit 17. Februar 2022
Up-to-date
Digital Services Act
Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.
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