Art. 70 Einstweilige Maßnahmen
In Kraft seit 17. Februar 2022
Up-to-date
Digital Services Act
(1) prima facie
(2) Ein Beschluss gemäß Absatz 1 hat eine befristete Geltungsdauer und kann – sofern erforderlich und angemessen – verlängert werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden