EU-RechtVerordnungenVorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datenverordnung)KAPITEL VI WECHSEL ZWISCHEN DATENVERARBEITUNGSDIENSTENArtikel 28

Artikel 28Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld

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