EU-RechtVerordnungenVorschriften für künstliche Intelligenz in der EUKAPITEL IX BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNGABSCHNITT 3 DurchsetzungArtikel 79

Artikel 79Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen

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