EU-RechtVerordnungenVorschriften für künstliche Intelligenz in der EUKAPITEL IX BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNGABSCHNITT 3 DurchsetzungArtikel 75

Artikel 75Amtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck

In Kraft seit 01. August 2024
Up-to-date