EU-RechtVerordnungenVorschriften für künstliche Intelligenz in der EUKAPITEL VI MASSNAHMEN ZUR INNOVATIONSFÖRDERUNGArtikel 61

Artikel 61Informierte Einwilligung zur Teilnahme an einem Test unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren

In Kraft seit 01. August 2024
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