Artikel 39 Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern
In Kraft seit 01. August 2024
Up-to-date
AI Act
Gliederung
KAPITEL III HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
ABSCHNITT 4 Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
Artikel 39 Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern
Konformitätsbewertungsstellen, die nach dem Recht eines Drittlands errichtet wurden, mit dem die Union ein Abkommen geschlossen hat, können ermächtigt werden, die Tätigkeiten notifizierter Stellen gemäß dieser Verordnung durchzuführen, sofern sie die Anforderungen gemäß Artikel 31 erfüllen oder das gleiche Maß an Konformität gewährleisten.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden