EU-RechtVerordnungenVorschriften für künstliche Intelligenz in der EUKAPITEL XIII SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 111

Artikel 111Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

In Kraft seit 01. August 2024
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