Artikel 93 Ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse
In Kraft seit 12. Januar 2016
Up-to-date
Payment Services Directive (PSD2)
Gliederung
TITEL IV RECHTE UND PFLICHTEN BEI DER ERBRINGUNG UND NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN
KAPITEL 3 Ausführung von Zahlungsvorgängen
Abschnitt 3 Haftung
Artikel 93 Ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse
Die Haftung nach den Kapiteln 2 oder 3 entsteht nicht für ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die die Partei, die sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder auf Fälle, in denen ein Zahlungsdienstleister durch andere rechtliche Verpflichtungen nach dem Recht der Union oder nach nationalem Recht gebunden ist.
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