EU-RechtRichtlinienÜberarbeitete Vorschriften für Zahlungsdienste in der EUTITEL IV RECHTE UND PFLICHTEN BEI DER ERBRINGUNG UND NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTENKAPITEL 3 Ausführung von ZahlungsvorgängenAbschnitt 2 Ausführungsfrist und WertstellungsdatumArtikel 85

Artikel 85Auf ein Zahlungskonto eingezahltes Bargeld

In Kraft seit 12. Januar 2016
Up-to-date