Artikel 84 Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
In Kraft seit 12. Januar 2016
Up-to-date
Payment Services Directive (PSD2)
Gliederung
TITEL IV RECHTE UND PFLICHTEN BEI DER ERBRINGUNG UND NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN
KAPITEL 3 Ausführung von Zahlungsvorgängen
Abschnitt 2 Ausführungsfrist und Wertstellungsdatum
Artikel 84 Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
Hat der Zahlungsempfänger beim Zahlungsdienstleister kein Zahlungskonto, so macht der Zahlungsdienstleister, bei dem Geldbeträge zugunsten des Zahlungsempfängers eingegangen sind, diese Geldbeträge für den Zahlungsempfänger innerhalb der Frist des Artikels 83 verfügbar.
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