EU-RechtRichtlinienÜberarbeitete Vorschriften für Zahlungsdienste in der EUTITEL IV RECHTE UND PFLICHTEN BEI DER ERBRINGUNG UND NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTENKAPITEL 3 Ausführung von ZahlungsvorgängenAbschnitt 1 Zahlungsaufträge und transferierte BeträgeArtikel 78

Artikel 78Eingang von Zahlungsaufträgen

In Kraft seit 12. Januar 2016
Up-to-date