EU-RechtRichtlinienÜberarbeitete Vorschriften für Zahlungsdienste in der EUTITEL IV RECHTE UND PFLICHTEN BEI DER ERBRINGUNG UND NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTENKAPITEL 1 Gemeinsame BestimmungenArtikel 63

Artikel 63Ausnahmeregelung für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld

In Kraft seit 12. Januar 2016
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