EU-RechtRichtlinienCybersicherheit von Netz- und InformationssystemenKAPITEL VII AUFSICHT UND DURCHSETZUNGArtikel 34

Artikel 34Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen gegen wesentliche und wichtige Einrichtungen

In Kraft seit 16. Januar 2023
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