EU-RechtRichtlinienCybersicherheit von Netz- und InformationssystemenKAPITEL II KOORDINIERTE RAHMEN FÜR DIE CYBERSICHERHEITArtikel 12

Artikel 12Koordinierte Offenlegung von Schwachstellen und eine europäische Schwachstellendatenbank

In Kraft seit 16. Januar 2023
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