ANHANG II SONSTIGE KRITISCHE SEKTOREN
In Kraft seit 16. Januar 2023
Up-to-date
| Sektor | Teilsektor | Art der Einrichtung |
| 1.Post- und Kurierdienste | Anbieter von Postdiensten im Sinne des Artikels 2 Nummer 1a der Richtlinie 97/67/EG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten | |
| 2.Abfallbewirtschaftung | Unternehmen der Abfallbewirtschaftung im Sinne des Artikels 3 Nummer 9 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist | |
| 3.Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen | Unternehmen im Sinne des Artikels 3 Nummern 9 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Stoffe herstellen und mit Stoffen oder Gemischen handeln, und Unternehmen, die Erzeugnisse im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der genannten Verordnung aus Stoffen oder Gemischen produzieren | |
| 4.Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln | Lebensmittelunternehmen im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind | |
| 5.Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | a)Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika | Einrichtungen, die Medizinprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates herstellen, und Einrichtungen, die In-vitro-Diagnostika im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates herstellen, mit Ausnahme der unter Anhang I Nummer 5 fünfter Gedankenstrich dieser Richtlinie aufgeführten Einrichtungen, die Medizinprodukte herstellen |
| b)Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | |
| c)Herstellung von elektrischen Ausrüstungen | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | |
| d)Maschinenbau | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | |
| e)Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | |
| f)sonstiger Fahrzeugbau | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | |
| 6.Anbieter digitaler Dienste | Anbieter von Online-Marktplätzen | |
| Anbieter von Online-Suchmaschinen | ||
| Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke | ||
| 7.Forschung | Forschungseinrichtungen |
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