EU-RechtRichtlinienBesser regulierte und transparente MärkteTITEL V DATENBEREITSTELLUNGSDIENSTLEISTUNGENAbschnitt 1 Zulassungsverfahren für DatenbereitstellungsdiensteArtikel 61

Artikel 61Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung

In Kraft seit 02. Juli 2014
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