EU-RechtRichtlinienBesser regulierte und transparente MärkteTITEL II ZULASSUNG VON WERTPAPIERFIRMEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEITKAPITEL III Rechte von WertpapierfirmenArtikel 37

Artikel 37Zugang zu zentralen Gegenparteien, Clearing- und Abrechnungssystemen sowie Recht auf Wahl eines Abrechnungssystems

In Kraft seit 02. Juli 2014
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