Artikel 1 Ziel — Richtlinie (EU) 2024/3237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Richtlinie (EU) 2015/413 wird wie folgt geändert:
1. Der Titel der Richtlinie erhält folgende Fassung:
2. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
5. Folgender Artikel wird eingefügt:
6. Artikel 4 erhält folgende Fassung:
7. Folgender Artikel wird eingefügt:
8. Artikel 5 erhält folgende Fassung:
9. Folgende Artikel werden eingefügt:
10. Artikel 6 erhält folgende Fassung:
11. Artikel 7 erhält folgende Fassung:
12. Folgender Artikel wird eingefügt:
13. Artikel 8 erhält folgende Fassung:
15. Artikel 9 erhält folgende Fassung:
16. Folgende Artikel werden eingefügt:
17. Artikel 11 erhält folgende Fassung:
18. Anhang I erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Richtlinie.
19. Anhang II wird gestrichen.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…