Artikel 23 Änderungen der Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG — Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Kapitel III der Richtlinie 2000/43/EG und Kapitel III der Richtlinie 2004/113/EG werden gestrichen. Bezugnahmen auf die in diesen Kapiteln genannten „mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen“ gelten als Bezugnahmen auf die in Artikel 2 Absatz 1 der vorliegenden Richtlinie genannten Gleichbehandlungsstellen.
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