Artikel 3 Adressaten — Richtlinie (EU) 2024/1306 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Keine Ergebnisse gefunden