ANHANG V Vorlage für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz(gemäß Artikel 19) — Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Rückverweise
1. Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz muss auf seiner Vorderseite mindestens folgende Angaben enthalten:
a) die Gesamtenergieeffizienzklasse;
b) den berechneten jährlichen Primärenergieverbrauch in kWh/(m2.a);
c) den berechneten jährlichen Endenergieverbrauch in kWh/(m2.a);
d) den Anteil von am Standort erzeugter erneuerbarer Energie am Energieverbrauch in %;
e) die betriebsbedingten Treibhausgasemissionen in kg CO2eq/(m2.a), und den Wert des Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzials (falls verfügbar).
Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz muss außerdem folgende Angaben enthalten:
a) den berechneten jährlichen Primär- und Endenergieverbrauch in kWh oder MWh;
b) die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in kWh oder MWh; Hauptenergieträger und Art der erneuerbaren Energiequelle;
c) den berechneten Energiebedarf in kWh/(m2.a);
d) eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob das Gebäude in der Lage ist, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch anzupassen;
e)
f) die Kontaktdaten der einschlägigen zentralen Anlaufstelle für Renovierungsberatung.
2. Zusätzlich kann der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz folgende Indikatoren enthalten:
a) Energieverbrauch, Spitzenlast, Größe des Generators oder der Anlage, Hauptenergieträger und Hauptelement für jeden der folgenden Nutzungszwecke: Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch, Lüftung und eingebaute Beleuchtung;
b) die Treibhausgasemissionsklasse (falls zutreffend);
c) Informationen über die CO2-Entfernung im Zusammenhang mit der vorübergehenden CO2-Speicherung in oder auf Gebäuden;
d) eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob für das Gebäude ein Renovierungspass vorliegt;
e) den durchschnittlichen U-Wert für opake Elemente der Gebäudehülle;
f) den durchschnittlichen U-Wert für transparente Elemente der Gebäudehülle;
g) Art des am häufigsten vorkommenden transparenten Elements (z. B. Doppelglas-Fenster);
h) Ergebnisse der Analyse des Überhitzungsrisikos (falls verfügbar);
i) Vorhandensein fest installierter Sensoren zur Überwachung der Raumklimaqualität;
j) Vorhandensein fest installierter Steuerungseinheiten, die auf die Raumklimaqualität reagieren;
k) Anzahl und Art der Ladepunkte für Elektrofahrzeuge;
l) Vorhandensein, Art und Größe von Energiespeichersystemen;
m) gegebenenfalls voraussichtliche verbleibende Lebensdauer der Heizungsanlagen oder Klimaanlagen und -geräte;
n) Möglichkeit der Anpassung der Heizungsanlage an einen Betrieb mit effizienteren Temperatureinstellungen;
o) Möglichkeit der Anpassung der Anlage für Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch an einen Betrieb mit effizienteren Temperatureinstellungen;
p) Möglichkeit der Anpassung der Klimaanlage an einen Betrieb mit effizienteren Temperatureinstellungen;
q) den erfassten Energieverbrauch;
r) Ob ein Anschluss an ein Fernwärme- und Fernkältenetz besteht, und — sofern verfügbar — Informationen über einen möglichen Anschluss an ein effizientes Fernwärme- und Fernkältenetz;
s) lokale Primärenergiefaktoren und zugehörige CO2-Emissionsfaktoren des angeschlossenen lokalen Fernwärme- und Fernkältenetzes;
t) betriebsbedingte Feinstaubemissionen (PM2,5).
Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz kann die folgenden Angaben über den Zusammenhang mit anderen Initiativen enthalten, sofern diese in dem betreffenden Mitgliedstaat Anwendung finden:
a) eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob für das Gebäude eine Beurteilung der Intelligenzfähigkeit durchgeführt wurde;
b) falls verfügbar, den Wert der Beurteilung der Intelligenzfähigkeit;
c) eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob für das Gebäude ein digitales Gebäudelogbuch verfügbar ist.
Es ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichermaßen Zugang zu den Informationen in den Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz haben.
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