EU-RechtRichtlinienGesamtenergieeffizienz von GebäudenANHANG IV

ANHANG IV Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden

In Kraft seit 28. Mai 2024
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ANHANG IV Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden — Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | GesetzeFinden.at