ANHANG II Vorlage für die nationalen Gebäuderenovierungspläne(gemäß Artikel 3) — Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Rückverweise
| Artikel 3 der vorliegenden Richtlinie | Obligatorische Indikatoren | Fakultative Indikatoren |
| a)Überblick über den nationalen Gebäudebestand | Anzahl der Gebäude und Gesamtfläche (in m2):nach Gebäudeart (einschließlich öffentlicher Gebäude und Sozialwohnungen)nach GesamtenergieeffizienzklasseNiedrigstenergiegebäudeGebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz (einschließlich einer Definition)die 43 % der Wohngebäude mit der schlechtesten GesamtenergieeffizienzSchätzung des Anteils der gemäß Artikel 9 Absatz 6 Buchstabe b ausgenommenen Gebäude | Anzahl der Gebäude und Gesamtfläche (in m2):nach Gebäudealternach Gebäudegrößenach KlimazoneAbriss (Anzahl und Gesamtfläche(m2)) |
| Anzahl der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz:nach Gebäudeart (einschließlich öffentlicher Gebäude)nach Gesamtenergieeffizienzklasse | Anzahl der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz:nach Bauzeitraum | |
| Jährliche Renovierungsquoten: Anzahl der Gebäude und Gesamtfläche (in m2):nach Gebäudeartauf das Niveau von Niedrigstenergiegebäuden und/oder Nullemissionsgebäudennach Renovierungsumfang (gewichtete durchschnittliche Renovierung)öffentliche Gebäude | ||
| Jährlicher Primär- und Endenergieverbrauch (in kt RÖE):nach Gebäudeartnach EndverbrauchEnergieeinsparungen (in kt RÖE):WohngebäudeNichtwohngebäudeöffentliche GebäudeDurchschnittlicher Primärenergieverbrauch in kWh/(m2.a) für WohngebäudeAnteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor (installierte MW oder erzeugte GWh):für verschiedene Nutzungszwecke | Verringerung der Energiekosten (in EUR) pro Haushalt (Durchschnitt)Primärenergieverbrauch eines Gebäudes, das gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 den besten 15 % (Schwellenwert für einen wesentlichen Beitrag) und den besten 30 % (Schwellenwert für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen) des nationalen Gebäudebestands entsprichtAnteile der Heizungsanlagen im Gebäudesektor nach Heizkessel-/HeizungsanlagentypAnteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor (installierte MW oder erzeugte GWh):am Standortaußerhalb des Standorts | |
| Jährliche betriebsbedingte Treibhausgasemissionen (in kg CO2eq/(m2.a):nach GebäudeartJährliche Verringerung der betriebsbedingten Treibhausgasemissionen (in kg CO2eq/(m2.a):nach Gebäudeart | Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial (kg CO2eq/m2) in neuen Gebäuden:nach Gebäudeart |
| Marktbarrieren und Marktversagen (Beschreibung):divergierende AnreizeKapazität des Bau- und des EnergiesektorsEvaluierung der Kapazitäten in den Bereichen Bau, Energieeffizienz und erneuerbare Energie | Marktbarrieren und Marktversagen (Beschreibung):verwaltungstechnischer Artfinanzieller Arttechnischer ArtAspekte der SensibilisierungSonstigeAnzahl der:EnergiedienstleistungsunternehmenBauunternehmenArchitekten und Ingenieurequalifizierten Arbeitskräftezentralen AnlaufstellenKMU im Bau-/RenovierungssektorErneuerbare-Energie-Gemeinschaften und von Bürgerinnen und Bürgern geleitete RenovierungsinitiativenPrognosen in Bezug auf den Personalbestand im Baugewerbe:Architekten/Ingenieure/qualifizierte Arbeitskräfte, die in den Ruhestand gehenArchitekten/Ingenieure/qualifizierte Arbeitskräfte, die in den Markt eintretenjunge Menschen in der BrancheFrauen in der BrancheÜberblick und Prognose in Bezug auf die Entwicklung der Baustoffpreise und nationale Marktentwicklungen |
| Energiearmut (Definition):Anteil der von Energiearmut betroffenen Menschen in %Anteil des verfügbaren Haushaltseinkommens, das für Energie aufgewendet wirdBevölkerung, die in unangemessenen Wohnverhältnissen (z. B. undichtes Dach) oder unter unangemessenen thermischen Komfortbedingungen lebt |
| Primärenergiefaktorennach EnergieträgerFaktor der nicht erneuerbaren PrimärenergieFaktor der erneuerbaren PrimärenergieGesamtprimärenergiefaktor |
| Definition von Niedrigstenergiegebäude für neue und bestehende Gebäude | Überblick über den rechtlichen und administrativen Rahmen |
| Kostenoptimale Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz für neue und bestehende Gebäude |
| b)Fahrplan für 2030, 2040, 2050 | Ziele für jährliche Renovierungsquoten: Anzahl der Gebäude und Gesamtfläche (in m2):nach GebäudeartGebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienzdie 43 % der Wohngebäude mit der schlechtesten GesamtenergieeffizienzInformation gemäß Artikel 9 Absatz 1:Kriterien für die Ausnahme einzelner Nichtwohngebäudegeschätzter Anteil der ausgenommenen NichtwohngebäudeSchätzung gleichwertiger Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz aufgrund ausgenommener Nichtwohngebäude | Ziele für den voraussichtlichen Anteil an renovierten Gebäuden (in %):nach Gebäudeartnach Renovierungsumfang |
| Ziele für den voraussichtlichen Primär- und Endenergieverbrauch (in kt RÖE):nach Gebäudeartnach EndverbrauchVoraussichtliche Energieeinsparungen:nach GebäudeartZiele für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien gemäß Artikel 15a der Richtlinie (EU) 2018/2001Zahlenmäßige Ziele für den Einsatz von Solarenergie in Gebäuden | Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen im Gebäudesektor (installierte MW oder erzeugte GWh) |
| Ziele für die voraussichtlichen betriebsbedingten Treibhausgasemissionen (in kg CO2eq/(m2.a)nach GebäudeartZiele für die voraussichtliche Verringerung der betriebsbedingten Treibhausgasemissionen (in %):nach Gebäudeart | Aufschlüsselung nach Emissionen, die unter Kapitel III [ortsfeste Anlagen], Kapitel IVa [Emissionshandelssystem für den Gebäude- den Straßenverkehrssektor und für andere Sektoren] der Richtlinie 2003/87/EG fallen, und anderen Emissionsquellen;Ziele für die voraussichtlichen Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen (in kg Co2eq/(m2.a)) in neuen Gebäudennach Gebäudeart |
| Voraussichtliche weiter reichende Vorteile:Verringerung des Anteils der von Energiearmut betroffenen Menschen in % | Schaffung neuer ArbeitsplätzeSteigerung des BIP (Anteil und Betrag in Mrd. EUR) |
| Beitrag des Mitgliedstaats zur Erreichung der Energieeffizienzziele der Union gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2023/1791, der auf die Renovierung seines Gebäudebestands zurückzuführen ist (Anteil und Menge in kt RÖE |
| Beitrag des Mitgliedstaats zur Erreichung der Ziele der Union für erneuerbare Energie gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001, der auf die Renovierung seines Gebäudebestands zurückzuführen ist (Anteil, installierte MW oder erzeugte GWh): |
| c)Überblick über die umgesetzten und geplanten Strategien und Maßnahmen | Strategien und Maßnahmen in Bezug auf folgende Elemente:a)Ermittlung kosteneffizienter Konzepte für Renovierungen für verschiedene Gebäudearten und Klimazonen, wobei potenzielle einschlägige Auslösepunkte im Lebenszyklus des Gebäudes berücksichtigt werden sollten;b)nationale Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz gemäß Artikel 9 und andere Strategien und Maßnahmen, die auf die Segmente des nationalen Gebäudebestands mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz ausgerichtet sind, einschließlich Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 17 Absatz 19;c)Förderung umfassender Renovierungen von Gebäuden, einschließlich umfassender Renovierungen in mehreren Stufen;d)Stärkung und Schutz schutzbedürftiger Kunden und Verringerung der Energiearmut, einschließlich Strategien und Maßnahmen gemäß Artikel 24 der Richtlinie (EU) 2023/1791, sowie Erschwinglichkeit von Wohnraum;e)Einrichtung zentraler Anlaufstellen oder ähnlicher Mechanismen gemäß Artikel 18 für die Bereitstellung technischer, administrativer und finanzieller Beratung und Unterstützung;f)Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteversorgung, auch durch Fernwärme- und Fernkältenetze, und schrittweiser Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Wärme- und Kälteversorgung im Hinblick auf einen vollständigen Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040;g)Vermeidung und hochwertige Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen im Einklang mit der Richtlinie 2008/98/EG, insbesondere im Hinblick auf die Abfallhierachie, und den Zielen der Kreislaufwirtschaft;h)Förderung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden im Einklang mit dem indikativen Ziel für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Gebäudesektor gemäß Artikel 15a Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 [geänderte Erneuerbare-Energien-Richtlinie];i)Einsatz von Solarenergieanlagen auf Gebäuden;j)Verringerung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit dem Bau, der Renovierung, dem Betrieb und dem Ende der Lebensdauer von Gebäuden sowie die Nutzung der CO2-Entfernung;k)Förderung von Stadtteil- und Nachbarschaftskonzepten und integrierten Renovierungsprogrammen auf Stadtteilebene, bei denen Themen wie Energie, Mobilität, grüne Infrastruktur, Abfall- und Wasseraufbereitung sowie andere Aspekte der Stadtplanung sowie lokale und regionale Ressourcen, Kreislaufwirtschaft und Suffizienz berücksichtigt werden können;l)Verbesserung von Gebäuden, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, einschließlich Strategien und Maßnahmen gemäß den Artikeln 5, 6 und 7 der Richtlinie (EU) 2023/1791;m)Förderung intelligenter Technologien und von Infrastrukturen in Gebäuden für eine nachhaltige Mobilität;n)Beseitigung von Marktbarrieren und Marktversagen;o)Schließen von Qualifikationslücken sowie gezielte Förderung von Bildungs-, Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten im Bausektor sowie in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie (im öffentlichen Sektor oder in der Privatwirtschaft), um sicherzustellen, dass genügend Arbeitskräfte mit einem angemessenen Qualifikationsniveau vorhanden sind, das dem Bedarf im Bausektor entspricht, mit besonderem Schwerpunkt auf den unterrepräsentierten Gruppen;p)Sensibilisierungskampagnen und andere Beratungsinstrumente sowieq)Förderung modularer und industrialisierter Lösungen für Bau und Gebäuderenovierung.Für alle Strategien und Maßnahmen:Bezeichnung der Strategie oder MaßnahmeKurze Beschreibung (genauer Umfang, Ziel und Funktionsweise)Quantifiziertes ZielArt der Strategie oder Maßnahme (z. B. Maßnahme legislativer, wirtschaftlicher, steuerlicher Art; Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme, Sensibilisierungsmaßnahme)Vorgesehene Haushaltsmittel und FinanzierungsquellenFür die Umsetzung der Strategie oder Maßnahme zuständige StellenVoraussichtliche WirkungStand der DurchführungDatum des InkrafttretensDurchführungszeitraum | Strategien und Maßnahmen in Bezug auf folgende Elemente:a)Erhöhung der Klimaresilienz von Gebäuden;b)Förderung des Energiedienstleistungsmarktes;c)Verbesserung des Brandschutzes;d)Stärkung der Katastrophenresilienz, einschließlich Risiken im Zusammenhang mit intensiven seismischen Aktivitäten;e)Entfernung gefährlicher Stoffe einschließlich Asbest:f)Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen;g)Rolle von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften bei Distrikt- und Nachbarschaftskonzepten;h)Beheben von Missverhältnissen bei personellen Kapazitäten sowiei)Maßnahmen zur Verbesserung der Raumklimaqualität.Für alle Strategien und Maßnahmen:Verwaltungsressourcen und -kapazitätenabgedeckte(r) Bereich(e)Gebäude mit der schlechtesten GesamtenergieeffizienzMindestvorgaben für die GesamtenergieeffizienzEnergiearmut, Sozialwohnungenöffentliche GebäudeWohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser)NichtwohngebäudeIndustrieerneuerbare EnergiequellenAusstieg aus fossilen Brennstoffen in der Wärme- und KälteversorgungLebenszyklus-TreibhausgasemissionenKreislaufwirtschaft und Abfallzentrale AnlaufstellenRenovierungspässeintelligente Technologiennachhaltige Mobilität betreffende Aspekte in GebäudenQuartiers- und NachbarschaftsansätzeKompetenzen, Aus- und WeiterbildungSensibilisierungskampagnen und Beratungsinstrumente |
| d)Übersicht über den Investitionsbedarf, die Finanzierungsquellen und die Verwaltungsressourcen | Gesamtinvestitionsbedarf für 2030, 2040, 2050 (in Mio. EUR)öffentliche Investitionen (in Mio. EUR)private Investitionen (in Mio. EUR)Haushaltsmittel |
| e)Schwellenwerte von neuen und renovierten Nullemissionsgebäuden gemäß Artikel 11 | Schwellenwerte für betriebsbedingte Treibhausgasemissionen von neuen NullemissionsgebäudenSchwellenwerte für betriebsbedingte Treibhausgasemissionen von renovierten NullemissionsgebäudenSchwellenwerte für den jährlichen Primärenergieverbrauch von neuen NullemissionsgebäudenSchwellenwerte für den jährlichen Primärenergieverbrauch von renovierten Nullemissionsgebäuden |
| f)Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude | Maximale Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz gemäß Artikel 9 Absatz 1 |
| g)Nationaler Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands | Der nationale Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands, einschließlich der Meilensteine für 2030 und 2035 für den durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs in kWh/(m2.a), gemäß Artikel 9 Absatz 2 |
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