EU-RechtRichtlinienGesamtenergieeffizienz von GebäudenANHANG I

ANHANG I Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(gemäß Artikel 4)

In Kraft seit 28. Mai 2024
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ANHANG I Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(gemäß Artikel 4) — Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | GesetzeFinden.at